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AMTLICHER LAGEPLAN​
BAUANTRAGSPLAN - TEILUNGSPLAN - BAULASTPLAN

Für seine Planungen und zur Beantragung einer Baugenehmigung (Bauantrag) benötigt der Architekt einen Amtlichen Lageplan des zu bebauenden Grundstückes.
Anhand dieses Lageplanes kann der Architekt nach seinen Vorstellungen, unter Beachtung des baulich Machbaren, Lage, Größe und sonstiges Aussehen des neuen Gebäudes festlegen.
Ist die Planung des Architekten fertig, und sind die Bauzeichnungen erstellt, wird der Gebäudegrundriss in den Amtlichen Lageplan eingearbeitet und die notwendigen Abstandflächen bzw. GRZ/GFZ-Werte werden berechnet.
Das Bauamt muss den Amtlichen Lageplan prüfen und eine Baugenehmigung ausstellen.

Den Amtliche Lageplan gibt es als

  • Amtlicher Lageplan zum Bauantrag (§ 3 BauPrüfVO NRW)

  • Amtlicher Lageplan zum Antrag auf Teilungsgenehmigung (§ 17 BauPrüfVO NRW)

  • Amtlicher Lageplan zur Beantragung von Baulasten (§ 18 BauPrüfVO NRW)

Ein Amtlicher Lageplan zum Antrag auf Teilungsgenehmigung ist anzufertigen, wenn ein bebautes Grundstück geteilt werden soll.

Sollen Baulasten (z.B. Wegerechte, Abstandsflächen etc.)  auf einem Grundstück einzutragen werden, so sind Baulastpläne anzufertigen.

Beispiele:
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