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GRENZVERMESSUNG

Mit der Grenzvermessung wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet. Alle hergestellten Grenzpunkte werden langfristig vermarkt.

Es gibt einen Grenztermin in dem den beteiligten Eigentümern und von der Abmarkung betroffenen Grenznachbarn das Ergebnis der Grenzvermessung sowie die Abmarkungen der Grundstücksgrenzen bekannt gegeben werden und sie die Abmarkungen durch ihre Unterschrift auf einer sogenannten Grenzniederschrift anerkennen. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird dem Katasteramt zu Übernahme eingereicht und in den Katasternachweis übernommen.
Wurden bei der Grenzuntersuchung unzulässige Abweichungen zwischen örtlichem Grenzverlauf und Katasternachweis festgestellt, können diese im Rahmen der Grenzvermessung behoben werden.

Beispiele:
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