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​​GEBÄUDEEINMESSUNG

Einer der wichtigsten Inhalte des Liegenschaftskatasters ist die vollständige und genaue Darstellung von Grenzen und Gebäuden.

"Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so haben die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten auf eigene Kosten das Gebäude oder die Grundrissveränderung durch die Katasterbehörde oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure einmessen zu lassen. (§ 16 VermKatG NRW – Pflichten)"

Beispiele:
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