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MIETFLÄCHEN

Flächenangaben müssen zuverlässig sein. Sie bilden die Grundlage für Kostenermittlungen, Kaufpreise oder Mieten. Falsche Angaben können besonders bei laufenden Zahlungen wie Mieten durch deren Summierung erhebliche finanzielle Schäden verursachen.

Aufgrund dieser Flächenangaben werden vielfach auch die  Verteilungsschlüssel für die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen bestimmt. Sie haben deshalb auch sekundär eine erhebliche Bedeutung.

Hier finden Sie eine Auswahl möglicher Aufgabenstellungen bei Grundflächenermittlungen:

  • Überprüfung von Flächenangaben in Kauf- oder Mietverträgen

  • Grundlage von Mietverträgen im öffentlichen oder freifinanzierten Wohnungsbau

  • Grundlage von Verträgen bei gewerblichen Objekten (z.B. Supermärkte, Büros, Verkaufsflächen, Lagerhallen usw.)

  • Grundlage für Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz mit evtl. verbundener Herstellung oder Aufbereitung von Aufteilungsplänen


Vorschriften für die Flächenermittlungen sind die DIN 277 (2016) oder die Wohnflächenverordnung (ab 1.1.2004). Bei gewerblichen Objekten findet in Abhängigkeit von der DIN 277 auch die gif-Richtlinie MF-G (Nov. 2004) Verwendung.

Unter Umständen müssen auch ältere Vorschriften für die Berechnung herangezogen werden, z.B. die 2. Berechnungsverordnung (bis 31.12.2003) oder die DIN 277 (2016) oder auch die DIN 283.

Beispiele:
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