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​GRUNDSTÜCKSTEILUNG
 

Die Grundstücksteilung, oder auch Parzellierung genannt, ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehr Teile.
Ist das zu teilende Grundstück bebaut, wird zur Erlangung einer Teilungsgenehmigung nach §8 der Bauordnung ein Teilungsplan angefertigt, der zusammen mit dem Teilungsantrag beim zuständigen Bauaufsichtsamt eingereicht wird.
Die Teilungsvermessung hat einen öffentlich-rechtlichen Charakter, d.h. es gibt einen Grenztermin, in dem den Beteiligten (Sie als Eigentümer und von der Abmarkung betroffene Grenznachbarn, Erbbauberechtigte...) das Ergebnis der Herstellung der alten Grenzen sowie der Abmarkungen der neuen Grenzen bekannt gegeben wird.

Beispiele:
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