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​GRUNDSTÜCKSTEILUNG
GRENZVERMESSUNG

Grundstücksteilung

Die Grundstücksteilung, oder auch Parzellierung genannt, ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehr Teile.
Ist das zu teilende Grundstück bebaut, wird zur Erlangung einer Teilungsgenehmigung nach §8 der Bauordnung ein Teilungsplan angefertigt, der zusammen mit dem Teilungsantrag beim zuständigen Bauaufsichtsamt eingereicht wird.
Die Teilungsvermessung hat einen öffentlich-rechtlichen Charakter, d.h. es gibt einen Grenztermin, in dem den Beteiligten (Sie als Eigentümer und von der Abmarkung betroffene Grenznachbarn, Erbbauberechtigte...) das Ergebnis der Herstellung der alten Grenzen sowie der Abmarkungen der neuen Grenzen bekannt gegeben wird.

Grenzvermessung

Mit der Grenzvermessung wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet. Alle hergestellten Grenzpunkte werden langfristig vermarkt.

Es gibt einen Grenztermin in dem den beteiligten Eigentümern und von der Abmarkung betroffenen Grenznachbarn das Ergebnis der Grenzvermessung sowie die Abmarkungen der Grundstücksgrenzen bekannt gegeben werden und sie die Abmarkungen durch ihre Unterschrift auf einer sogenannten Grenzniederschrift anerkennen. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird dem Katasteramt zu Übernahme eingereicht und in den Katasternachweis übernommen.
Wurden bei der Grenzuntersuchung unzulässige Abweichungen zwischen örtlichem Grenzverlauf und Katasternachweis festgestellt, können diese im Rahmen der Grenzvermessung behoben werden.

Beispiele:
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