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BEISPIELE

Hier finden Sie Beispiele unserer aktuellen Projekte.
Wir weisen darauf hin, dass allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in NRW untersagt ist, ihre hoheitlichen Tätigkeiten als Referenzen anzugeben. Zu den hoheitlichen Aufgaben zählen Teilungsvermessungen, Grenzfeststellungen, Gebäudeeinmessungen, Amtliche Lagepläne und Grenzbescheinigungen. Auf Anfrage dürfen wir Interessenten auch hoheitliche Referenzprojekte mitteilen.

Aus Datenschutzgründen haben wir alle Beispiele anonymisiert.

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